Sie vertiefen Ihre bereits erworbenen Anwendungskenntnisse des Programms. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, spezielle Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mit unseren Referent/innen zu klären.
InhalteVerwaltung der Lohnarten Eigenschaften der Lohnarten (Lohnarten-Kennzeichen). Lohnarten bearbeiten und manuell anlegen. Schnittstelle zur Buchhaltung. Besondere Personengruppen Abrechnung von Geschäftsführern, geringfügig Beschäftigten, kurzfristig Beschäftigten, Azubis und Studenten, Rentnern und freiwillig/privat Versicherten. Besonderheiten in den Stammdaten Wiedereintritt von Mitarbeitern Basisbeitrag privat Versicherter. Vom Azubi zum Angestellten: Statuswechsel. Besonderheiten in der Abrechnung Einmalzahlungen. Märzklausel. Dienstwagen. Betriebliche Altersvorsorge. Geldwerte Vorteile. Gleitzone. Fehlzeiten und Meldewesen Abwesenheitsarten wie Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc. Auswirkungen von Abwesenheiten auf das Meldewesen. Bescheinigungswesen. Korrekturen Korrektur laufendes Jahr und Vorjahr. Korrektur von Personalstammdaten und Abrechnungsdaten. Änderung von Krankenkassenstammdaten (Umlage). Jahresabschluss Inhalte und Besonderheiten im Jahreslohnkonto. Lohnsteuerbescheinigung prüfen und übermitteln. Jahresentgeltmeldung prüfen und übermitteln. Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft. Extras Import und Export von Personalstammdaten. Export der Daten zur Betriebsprüfung. Export der Buchungsliste. Ihr Nutzen
Durchgeführt von
MethodenDie Schulung wird wesentlich von den Problemfällen der Teilnehmer bestimmt. Am PC können Sie die erarbeiteten Lösungen sofort in die Anwendungspraxis umsetzen. TeilnehmerkreisEntweder: Sie haben bereits an unserer Schulung Lexware lohn+gehalt für Einsteiger teilgenommen.
Dauer
1-tägig
Maximal 12 Teilnehmer Termine und Orte
Zeiten
Beginn 09:00 Uhr, Ende ca. 17:30 Uhr
Teilnahmegebühr
€ 420,- zzgl. MwSt.
€ 499,80 inkl. MwSt. |
Anmeldeformular: Lexware lohn+gehalt für FortgeschritteneBitte schicken Sie uns dieses Anmeldeformular ausgefüllt per Fax zu: 0761 898-4423.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

Arne Heinemann


